Kooperation von AOK Bayern und
Versicherungskammer Bayern endet
Sie sind weiterhin bestens abgesichert
Zum 1. Januar 2024 läuft die Kooperation der AOK Bayern mit der Versicherungskammer Bayern aus. Kontinuierlich stark für Ihre Gesundheit: Als Mitglied der AOK Bayern mit einer bestehenden Zusatzversicherung bleiben Ihnen Ihre attraktiven Beitragsvorteile erhalten.
Sie haben bereits eine Zusatzversicherung im Rahmen der Kooperation abgeschlossen?
Ihre Vorteile bleiben so wie sie sind. Das heißt für Sie:
Ihre Vorteile bleiben so wie sie sind. Das heißt für Sie:
- Für Sie gibt es nichts zu tun.
- Ihre Zusatzversicherungen sind weiter gültig. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen.
- Solange Sie bei der AOK Bayern versichert sind, profitieren Sie von den Sonderkonditionen Ihres bestehenden Vertrages.
Rundum-Schutz ergänzen:
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz ändern oder um weitere Tarife erweitern möchten, ist das möglich. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:
- Sie sind Mitglied bei der AOK Bayern.
- Ihr Vertrag aus der Kooperation mit der Versicherungskammer Bayern bestand schon vor dem 31.12.2023.
- Ändert sich etwas an meinem Vertrag oder den Leistungen?
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- Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für meinen Vertrag?
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- Bleiben die mitversicherten Personen unverändert im Vertrag bestehen?
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- Kann ich z. B. mein Kind oder meinen Partner zu den AOK-Sonderkonditionen in den bestehenden Vertrag aufnehmen?
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- Was ändert sich bei meinem Vertrag, wenn ich die gesetzliche Kasse wechsle?
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- Was passiert mit meinem Rabatt, wenn ich vorübergehend in einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung versichert bin, z. B. aufgrund Elternzeit o. ä. - bekomme ich mit der Rückkehr zur AOK Bayern wieder die Sonderkonditionen?
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