• Auslandsreisekrankenversicherung

    Auslandsreise­kranken­versicherung

    Für Ihre gute Reise-Laune

    • Weltweiter Versicherungsschutz
    • Inklusive Krankenrücktransport
    • Für Auslandsreisen bis zu jeweils 56 Tagen Dauer

Unser Schutz für Ihre Reise

Von der Magenverstimmung bis zum Sturz beim Wandern: Auch im Urlaub kann man erkranken. Mit dem Auslandsreiseschutz packen Sie Ihre Koffer entspannter.

Sie wissen, dass Sie im Fall der Fälle ärztliche Hilfe bekommen. Und: Sie müssen keine Angst vor Krankenhausrechnungen haben.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre neue Auslandsreise­krankenversicherung ab

Behandlung

Behandlung

  • Ambulante Behandlungen (inkl. freier Arztwahl)
  • Stationäre Aufenthalte
  • Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Behandlung durch Heilpraktiker, Osteopath oder Chiropraktiker
Betreuung

Betreuung

  • Medizinisch sinn­volle Transporte nach Hause oder zur Verlegung ins nächste Krankenhaus
  • Notfallbetreuung Ihrer Kinder
  • Bestattung oder Überführung im Todesfall
Beratung

Beratung

  • Medizinische Auskünfte vor und während der Reise
  • Recherche von Ärzten und Kranken­häusern in Ihrer Nähe
  • Übersetzung ausländischer Diagnosen
  • Notruf-Service rund um die Uhr erreichbar
Behandlung

Behandlung

  • Ambulante Behandlungen (inkl. freier Arztwahl)
  • Stationäre Aufenthalte
  • Arzneimittel, Heil­mittel und Hilfsmittel
  • Schmerzstillende Zahn­behandlung
  • Behandlung durch Heil­praktiker, Osteo­path oder Chiro­praktiker
Betreuung

Betreuung

  • Medizinisch sinn­­volle Trans­porte nach Hause oder zur Ver­legung ins nächste Krankenhaus
  • Notfallbetreuung Ihrer Kinder
  • Bestattung oder Über­führung im Todesfall
Beratung

Beratung

  • Medizinische Aus­künfte vor und während der Reise
  • Recherche von Ärzten und Kranken­­häusern in Ihrer Nähe
  • Übersetzung aus­ländischer Diagnosen
  • Notruf-Service rund um die Uhr erreichbar

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Jahrespolice

Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.
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Hinweis

AKD

Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Anzahl Urlaubs­tage
max. 56 Tage je Reise
Behandlung beim Arzt oder Facharzt Ihrer Wahl im Ausland
Icon ja
Beratungen und Behandlungen durch Heilpraktiker, Osteopath und Chiropraktiker
Icon ja
Medikamente und Verbandmittel
Icon ja
Heilmittel
Icon ja
Hilfsmittel
Icon ja
Transport oder Verlegung zum nächsten Krankenhaus oder Arzt mit Rettungsdiensten
Icon ja
Such-, Rettungs- oder Bergungskosten
nach einem Unfall und wenn im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet
max. 10.000 EUR
Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
Icon ja
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Icon ja
Krankenrücktransport nach Deutschland
Icon ja
AKD

Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.

Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zum AKD

Wo besteht Versicherungsschutz?
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Nicht als Ausland gilt die Bundesrepublik Deutschland.

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Nicht als Ausland gilt die Bundesrepublik Deutschland.

Was ist ein Versicherungsfall?
  • Versicherungsfall ist:

    1. die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
    2. medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten
    3. eine medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport sowie der Tod.

    Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.

    Versicherungsfall ist:

    1. die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
    2. medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten
    3. eine medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport sowie der Tod.

    Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

Wie sichere ich meine Familie ab?
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung muss für jede Person einzeln abgeschlossen werden. Online können Sie jedoch bis zu fünf Personen in einem Einzelvertrag versichern, mit dem Papierantrag bis zu vier Personen. Nur wenn Sie mehr als fünf bzw. vier Personen versichern wollen, brauchen Sie einen zweiten Antrag.

    Die Auslandsreise-Krankenversicherung muss für jede Person einzeln abgeschlossen werden. Online können Sie jedoch bis zu fünf Personen in einem Einzelvertrag versichern, mit dem Papierantrag bis zu vier Personen. Nur wenn Sie mehr als fünf bzw. vier Personen versichern wollen, brauchen Sie einen zweiten Antrag.

Was ist, wenn ich mich im Aktiv-Urlaub verletze? Zahlt der Versicherer trotzdem?
  • Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.

    Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.

Muss ich alle Kosten vorstrecken? Wie wird abgerechnet?
  • In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. In Ausnahmefällen bezahlen wir Rechnungen auch direkt. Rufen Sie im Fall des Falles einfach unseren 24-Stunden-Notruf-Service an. Hier erfahren Sie auch, ob Sie die Kosten vorstrecken müssen oder nicht.

Downloads

Hier können Sie sich die Tarifbedingungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF herunterladen:

Tarifbedingungen AKD

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Bei Fragen und im Fall der Fälle für Sie da

Medizinischer Notfall im Ausland?

Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Sie erreichen unseren Notruf-Service rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, nahezu weltweit.

  +49 211 5363-158*

* gebührenpflichtig

Sie haben Fragen?

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Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr